News rund ums Haus bauen, Haus kaufen oder verkaufen - cz

2. Immobilienmesse "bauen, wohnen, leben" mit viel Fachkompetenz
vom: 27.04.2009
Am 27. April 2009 fand zum zweiten Mal auf unserem Gelände in Hohenberg a.d. Eger die Immobilienfachschau „Bauen, Wohnen, Leben“ mit 30 Ausstellern statt. Nach der offiziellen Eröffnung am Samstag durch den Bürgermeister der Stadt Hohenberg Dieter Thoma und den Landtagsabgeordneten Martin Schöffel nutzten viele Besucher die 2 Tage sich über alles Wissenswerte rund um die Immobilie, Neubau und Garten zu informieren. In den zahlreichen Fachvorträgen zu den Themen „Energieeffizientes Heizen“, „Der Immobilienmarkt in unserer Region“, „Solar“ und „Wohntraumpyramiden“ (um nur einige zu nennen) konnten sich Interessierte umfassend informieren. Viel Fachkompetenz fanden die Besucher bei den ausstellenden Fachfirmen vor. Vom Architekten, über Energieberater, Sachverständige, Finanzierungsexperten, Handwerksmeister, Berater für Wohnen im Alter des BRK, Brandschutzbeauftragte, Wohnbauberater bis hin zu Immobilienmaklern standen zahlreiche Fachleute Rede und Antwort.
Ein vielfältiges Rahmenprogramm mit u.a. dem zum ersten Mal veranstalteten Hauswelt.de-Songcontest am Samstagabend bereicherte die Immobilienmesse zusätzlich. Beim Songcontest wurden Bands aus den verschiedensten Musikbereichen von einer hochkarätigen Jury und dem Publikum beurteilt und bewertet. Am Ende konnte sich die Band „Three of a kind“ aus Esslingen bei Stuttgart über den Hauptpreis freuen. Die Lokalmatadoren „Grex Confusus“ hatten mit ihrer Mitteralter-Rock-Show ebenfalls einen großen Anteil am Gelingen dieses Abends und der tollen Stimmung. Und auch bei den kleinen Besuchern kam keine Langeweile auf – ob nun die ESM-Hüpfburg, die Zaubershow, Hohenberg on Top oder die Vorführungen der Feuerwehren Hohenberg / Schirnding – es wurde allen Besuchern viel geboten. Ein besonderer Höhepunkt des Rahmenprogramms waren die Tanzvorführungen der Fire Dancer von der TG Höchstädt.

Ausweitung der KfW-Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren ab Januar
vom: 16.01.2009
Neu:
• Zusätzliche Förderung für energetische Einzelmaßnahmen im Programm "Wohnraum Modernisieren"
• Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen im "CO2-Gebäudesanierungsprogramm"
Die KfW Förderbank weitet ihre Programme für Energieeffizienten Bauen und Sanieren ab Januar 2009 aus. Im Rahmen der Öko-Plus-Variante des Programms "Wohnraum Modernisieren" werden ab Januar auch Einzelmaßnahmen wie die Erneuerung der Fenster oder der Einbau eines Brennwertkessels aus Haushaltsmitteln des Bundes mit besonders zinsgünstigen Krediten gefördert. Bisher war eine Finanzierung für festgelegte Kombinationen aus mehreren dieser Maßnahmen (Maßnahmenpakete) ausschließlich im Rahmen des Programms "CO2-Gebäudesanierung" möglich.
Darüber hinaus können ab Januar 2009 die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften zusätzlich zur bestehenden Förderung mit zinsgünstigen Krediten auch für Einzelmaßnahmen einen Zuschuss erhalten. Wer z. B. sein Wohnhaus dämmt, die Fenster erneuert oder einen Brennwertkessel einbaut, kann einen Zuschuss von 5 % der Investitionssumme, maximal 2.500 Euro erhalten. Gleichzeitig erhöht sich der Zuschuss für festgelegte Maßnahmenpakete im "CO2-Gebäudesanierungsprogramm" auf 7,5 % der Investitionssumme, max. 3.750 Euro. Anträge für die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und die Komplettsanierung können direkt bei der KfW gestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie gerne von unseren Mitarbeitern im Immobilieninformations zentrum Hohenberg.

Quelle: KfW Förderbank – Stand 19.Dezember 2008


Einsparpotenziale erschließen mit Energieausweis und erneuerbaren Energien
vom: 16.01.2009
Ab dem 1. Januar 2009 gelten für Vermieter und Hausbesitzer neue gesetzliche Verpflichtungen.
Der Energieausweis wird Pflicht für alle Gebäude, wenn sie vermietet, verkauft oder verpachtet werden.

Bereits seit dem 1. Juli 2008 sind Eigentümer von Häusern, die vor 1965 gebaut wurden, zur Ausstellung und Vorlage eines Energieausweises an Miet- und Kaufinteressenten verpflichtet. Für alle anderen Wohngebäude tritt diese Regelung nun zum 1. Januar 2009 in Kraft. Der Eigentümer muss den Energieausweis dem potenziellen Mieter oder Käufer auf Nachfrage vorlegen, zum Beispiel im Rahmen einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung. Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes und zeigt, mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden kann. Für einen Hausbesitzer ist er deshalb eine wichtige Orientierungshilfe und ein guter Wegweiser in die Modernisierung seines Gebäudes. Wer energetisch saniert, steigert nicht nur den Wert seines Gebäudes, sondern macht es auch fit für die Zukunft.

Weitere Informationen erhalten Sie gerne von unseren Mitarbeitern im Immobilieninformations zentrum Hohenberg.


Verbesserung bei Zuschüssen zur Energieberatung zum 1. Mai 2008
vom: 30.05.2008
Die Richtlinien zur Vor-Ort-Beratung werden mit Wirkung zum 01.05.2008 geändert. Die Förderbedingungen werden in diesem Zusammenhang wesentlich verbessert.

Wichtige Kernpunkte sind eine deutliche Erhöhung der Förderbeträge sowie die Einführung von zusätzlichen Bonusbeträgen für die Integration von Stromsparhinweisen und thermografischen Untersuchungen. Darüber hinaus werden nun auch separate Thermografiegutachten gefördert. Zusätzlich wurde der für eine förderfähige Beratung in Frage kommende Gebäudekreis erweitert.

Die Zuwendung wird weiterhin in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt.
Die Höhe des Zuschusses für die Vor-Ort-Beratung beträgt 300 € für Ein-/Zweifamilienhäuser bzw. 360 € für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 € gezahlt. Der sich daraus ergebende Förderbetrag ist jedoch auf höchstens 50 % der Beratungskosten ( brutto ) begrenzt. Er kann aber durch die Integration thermografischer Untersuchungen zusätzlich um bis zu 100 € gesteigert werden.
Zu beachten ist, dass für den anzufertigenden Beratungsbericht bzw. das Thermografiegutachten bestimmte Mindestinhalte vorgeschrieben sind. Bei Nichteinhaltung droht der Verlust der Förderung. Eine Nachbesserung von Berichten/Gutachten ist nicht vorgesehen.
Die Laufzeit des Förderprogramms ist gegenwärtig bis zum 31.12.2009 festgelegt.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Weitere Informationen erhalten Sie gerne von unseren Architekten / Energieberatern im Hauswelt.de – Kundencenter.


Änderungen bei der Vermietung von Wohnraum
vom: 30.05.2008
Durch eine Überarbeitung der betreffenden Gesetze und mehrerer Rechtssprechungen des Bundesgerichtshofes sind bei der Vermietung von Wohnraum folgende Änderungen bzw. Ergänzungen bei zukünftigen Vermietungen zu beachten:

1. Unter „Mieträume“ gibt es nunmehr keine Möglichkeit mehr, die Quadratmeterzahl der Wohnung einzutragen. Die Angabe der Wohnfläche ist für den Vertragsabschluss nicht erforderlich. Die Praxis zeigt immer wieder, dass den Vermietern Fehler bei der korrekten Wohnungsgröße unterlaufen können, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Mietkürzungen des Mieters führen können.

2. Unter „Mietzeit“ können Sie nunmehr einen befristeten Kündigungsausschluss von Vermieter und Mieter vereinbaren, der nicht länger als 4 Jahre seit Mietvertragsabschluss festgeschrieben werden darf.

3. Unter „Zentrale Heizungsanlage und Warmwasserversorgung“ können Sie ab sofort bei der Verteilung der Kosten des Betriebes der zentralen Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage von der Standardverteilung im Verhältnis 50 % zu 50 % nach Verbrauch und nach Wohn-/Nutzfläche im nach der Heizkostenverordnung zulässigen Rahmen abweichen.

4. Bei Tierhaltung haben Vermieter und Mieter jetzt die Möglichkeit, diese generell zu untersagen, soweit es sich nicht um Kleintiere handelt, oder die Tierhaltung von der Zustimmung des Vermieters abhängig zu machen.

5. Die Klauseln zu den „Schönheitsreparaturen“ wurden weitgehend unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes angepasst.
- Die Zeitintervalle für die durchzuführenden Arbeiten wurden verlängert.
- Völlig neu formuliert wurde die Abgeltungsklausel, die nach unserer Auffassung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten dürfte.

6. Neu aufgenommen wurde unter einem neuen Paragraphen eine Klausel, bei der vermerkt wird, ob der Energieausweis für das Gebäude vorlag oder nicht.

Weitere Informationen erhalten Sie gerne von unseren Mitarbeitern im Hauswelt.de – Kundencenter.


1. Messe "bauen, wohnen, leben" am 19./20. April
vom: 13.04.2008
... und wir sind dabei und stehen Ihnen Rede und Antwort.
Besuchen Sie uns das kommende Wochenende von 10-17.00 Uhr in Hohenberg a.d. Eger im Hauswelt.de-Kundencenter. Über 25 Aussteller und ein buntes Rahmenprogramm erwarten Sie.

Ausweitung der Förderung bei erneuerbarer Energien
vom: 18.01.2008
Am 01. Januar trat die neue Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien in Kraft.
Hauptadressaten des Förderprogramms sind dabei die Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäuser. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für diese Förderung zuständig.
2008 wird die Förderung für erneuerbare Energien im Wärmemarkt mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt. Für das Marktanreizprogramm stehen in diesem Jahr bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung. Als Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung hat das Bundesumweltministerium eine neue Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm erlassen, die unbefristet ab 2008 gilt.
In der neuen Richtlinie werden weiterhin solarthermische Anlagen gefördert, bei denen aus Sonnenenergie Wärme für die Brauchwasserversorgung oder Raumheizung gewonnen wird (Solarkollektoranlagen). Außerdem wird die Errichtung von Biomasseanlagen finanziell unterstützt, bei denen Holz in Form von Pellets, Hackschnitzeln oder Scheitholz unter Einhaltung anspruchsvoller Emissionsgrenzwerte zur Wärmegewinnung verbrannt wird. Neu ist die Förderung von effizienten Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes.
Darüber hinaus sind in der neuen Richtlinie Zuschüsse in Kombination mit der Grundförderung möglich, wenn die Anlagen in besonders energieeffizienter Weise eingesetzt bzw. kombiniert werden. Hierzu wurde eine Bonusförderung eingeführt.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst- und Handwerke
vom: 18.01.2008
Die Vorschrift vom 26. April 2006 rückwirkend zum 01. Januar 2006 geändert worden.
Durch die Änderung des § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) ist die Steuerermäßigung für Kosten von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie (Wohnung/Haus) deutlich verbessert worden. Es besteht die Möglichkeit, die Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen, höchstens 600 € jährlich, zu ermäßigen.

Weitere Informationen erhalten Sie gerne von unseren Mitarbeitern im Hauswelt.de – Kundencenter.


Die Energieeinsparverordnung
vom: 18.01.2008
Am 1.10.2007 ist die Energiesparverordnung in Kraft getreten. Wichtigster Regelungspunkt ist die Einführung von bundesweit einheitlichen Gebäudeenergieausweisen ab dem 1.1.2008. Der Energieausweis soll Mieter und Käufer über den Energieverbrauch und die energetische Qualität des Gebäudes informieren, d.h., die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten aufzeigen.
Ein Energieausweis ist zu erbringen, wenn Gebäude oder Gebäudeteile neu gebaut, verkauft, verpachtet oder vermietet werden.

Unter Berücksichtigung einer Übergangsfrist gliedert sich die Einführung des Gebäudeenergieausweises in folgende Etappen:
a) Bei Neubauten und wesentliche Umbauten ist ein Energiebedarfsausweis heute schon Pflicht.
b) Bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, ist Interessenten ab dem 01. Juli 2008 ein Energieausweis zugänglich zu machen.
c) Ab dem 01. Januar 2009 – gilt dies auch für alle übrigen Wohngebäude.
d) Ab dem 01. Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden.

Der erstellte Energieausweis hat ab Erstellung eine Gültigkeit für 10 Jahre.

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Zuschüsse zur Energiesparberatung
vom: 18.01.2008
Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Sie wird an den Energieberater, der auch die Antragstellung übernimmt und für die Abwicklung gegenüber dem BAFA verantwortlich ist, ausgezahlt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 175 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser und 250 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
Die Laufzeit des Förderprogramms wurde bis zum 31.12.2009 verlängert; bis zu diesem Datum können Förderanträge gestellt werden.

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Grunderwerbsteuer
vom: 10.01.2008
Beim Verkauf von Gebäuden auf Erbpachtgrundstücken und auch Erbpachtgrundstücken ist zu beachten, dass die Grunderwerbsteuer nicht wie üblich 3,5 % vom Kaufpreis ist.
Bei Erbachtgrundstücken errechnet sich die Grunderwerbsteuer aus der Laufzeit des Erbpachtvertrages. Als Grundlage wird die notarielle Kaufvertragssumme genommen.
In solchen Fällen sollte immer mit dem zuständigen Finanzamt Rücksprache gehalten werden um den genauen Betrag an die Kunden weitergeben zu können.

Die neue Bayerische Bauordnung - BayBO - 2008
vom: 14.12.2007
Ab 01.01.2008 tritt die letzte Phase der Novellierung der Bayerischen Bauordnung in Kraft. Der Reformansatz "weniger Staat und mehr Verantwortung der Privaten" wird in der BayBO 2008 konsequent weitergeführt.

Grundsatz:
Wie bisher gilt auch künftig: Jedes Bauvorhaben muss alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten, auch wenn diese im Verfahren nicht geprüft werden. Dies gilt auch dann, wenn gar kein Genehmigungsverfahren erforderlich ist. Wird von der Bauordnung oder von gemeindlichen Bauvorschriften abgewichen, muss dies in jedem Fall gesondert beantragt und begründet werden, auch dann, wenn die Vorschrift selbst nicht mehr in den Prüfungsumfang der Bauaufsichtsbehörde fällt.
Im Rahmen der Bauüberwachung kann die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung auch solcher Vorschriften kontrollieren, die nicht mehr im Vorfeld geprüft werden. Wenn dann Mängel entdeckt werden, kann es natürlich teuer werden. Das Gesetz setzt aber bewusst auf dieses Mehr an Eigenverantwortung.

Verfahrensfreie Vorhaben:
Zum Beispiel der Katalog der Vorhaben, für die kein Genehmigungsverfahren erforderlich ist, wird erweitert. Verfahrensfrei sind z. B.
• Gebäude bis 75 m³, auch mit Feuerungsanlagen,
• Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m²
und einer Tiefe bis zu 3 m,
• Feuerstätten und Abgasanlagen (Kamine)
• Fenster und Türen auch bei gewerblichen Bauten,
• private Kinderspielplätze,
• Anlagen, die der Gartennutzung, der Gartengestaltung
oder der zweckentsprechenden Einrichtung von Gärten
dienen, ausgenommen Gebäude und Einfriedungen,
• Fahrradabstellanlagen bis zu 30 m²,
• Freischankflächen bis 40 m² einschließlich einer damit
verbundenen Nutzungsänderung einer Gaststätte oder
einer Verkaufsstelle des Lebensmittelhandwerks.

Dabei gilt es aber zu beachten, dass vielfach örtliche Bauvorschriften und Festsetzungen im Bebauungsplan bestehen, die trotz Verfahrensfreiheit inhaltlich eingehalten werden müssen.

Erleichterung bei Nebengebäuden an der Grenze:
Bestimmte Nebengebäude konnten entweder bisher nur direkt an der Grenze errichtet werden, oder mussten den vorgeschriebenen Abstand von mindestens 3 m einhalten. In der BayBO 2008 sind diese Gebäude ohne Mindestabstände zu Gebäuden und Grundstücksgrenzen zulässig.

Freistellungsverfahren:
Der Anwendungsbereich des Freistellungsverfahrens wurde deutlich ausgeweitet. Künftig ist die Freistellung im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes prinzipiell bei allen Vorhaben zulässig, die nicht Sonderbauten sind. Die Gemeinde kann die Freistellung allerdings für bestimmte oder alle handwerklichen und gewerblichen Bauvorhaben im Bebauungsplan ausschließen.

Prüfumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren:
Der Prüfumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wurde weiter reduziert. Gegenüber der bisherigen Regelung entfällt insbesondere die Prüfung der Abstandsflächen und der Baugestaltung. Die Prüfung der Vorschriften über die Stellplätze findet nur noch statt, wenn die Gemeinde hierzu eine spezielle Satzung erlässt.

Übergangsregelung:
Maßgeblich für die Anwendung der neuen Vorschriften ist das Genehmigungsdatum. Anträge, die noch im Jahr 2007 eingereicht wurden, werden verfahrensmäßig nach den Vorschriften der zu diesem Zeitpunkt gültigen Bauordnung abgeschlossen, es sei denn, der Bauherr erklärt, dass das neue Verfahren der BayBO 2008 angewendet werden soll.

Weitere Informationen erhalten Sie gerne von unseren Architekten im Hauswelt.de-Kundencenter.


BELLEVUE - Europas größtes Immobilien-Magazin empfiehlt ...
vom: 05.11.2007
... Immobilieninvestitionen in unserer Region.
Auszug aus dem Text: " ... bilden niedrige Immobilienpreise und eine Traumlandschaft mit allem, was Naturfreunde begehren, eine ideale Kombination für Zweitwohnsitzkäufer. Noch scheinen dies aber nur wenige zu wissen."
TIPP von uns (und nicht nur für Zweitwohnsitzkäufer): Die Preise sind günstig und haben sich in den letzten Jahren stabilisiert - eine Trendumkehr zu wieder steigenden Immobilienpreisen ist absehbar.
Tolle Angebote gibt es noch - die Finanzierung ist günstig wie lange nicht (auch vielfach unter Nutzung von landesspezifischen und/ oder regionalen Zuschüssen und Fördermitteln) - kaufen Sie deshalb jetzt.

Energiepass - Ausweispflicht fürs Haus
vom: 01.06.2007
Ab 01. Januar 2008 soll der Energiepass für Gebäude vorliegen, die vor 1965 erbaut wurden. Für alle übrigen wird er ab 01. Juli 2008 gelten.
Für Neubauten ist der Energieausweis bereits Pflicht, der Wohnungsbestand kommt in den nächsten Jahren stufenweise hinzu.
Folgendes sieht der Entwurf der Energie-Einspar-Verordnung vor:

- Wird der Wohnraum verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast, muss dazu ein Energieausweis vorliegen.
- Findet in einem Gebäude jedoch kein Nutzerwechsel statt und gibt es keine anderen verpflichtenden Gründe, muss kein Ausweis ausgestellt werden.
- Neubauten brauchen einen bedarfsorientierten Energieausweis.
- Alle Energieausweise gelten 10 Jahre.

Doch auch Hauseigentümer, die nicht verkaufen oder vermieten wollen, profitieren vom Energieausweis, denn er beinhaltet konkrete Modernisierungsempfehlungen, die Energie und somit bares Geld sparen!


KfW erweitert das Programm zur Sanierung von Gebäuden
vom: 21.12.2006
Altbaubesitzer, die energiesparende Baumaßnahmen realisieren wollen, können ab 01. Januar 2007 auf neue Fördermöglichkeiten zurückgreifen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) will besonders Vorhaben unterstützen, mit denen das Neubauniveau nach der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) oder die Unterschreitung des EnEV-Neubau-Niveaus um mindestens 30 Prozent erreicht wird. Bestehen bleibt die Förderung der bewährten Maßnahmen zum Beispiel die Kombination von Austausch der Heizung, der Fenster und der Wärmedämmung der Außenwände sowie die energetische Sanierung auf Neubau-Niveau gemäß der Energiesparverordnung.

Die Förderung erfolgt über Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit, die günstige Zinsen aufweisen. Wer kein Darlehen benötigt, kann stattdessen ab dem 01. Januar 2007 einen Investitionszuschuss erhalten.
So wird beispielsweise für eine Sanierung auf Neubau-Niveau ein Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der Investitionskosten (höchstens 5.000 Euro pro Wohneinheit) und ein Tilgungszuschuss von 5 Prozent des Darlehensbetrages gewährt. Bei Unterschreitung des EnEV-Neubau-Niveaus um 30 Prozent wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5 Prozent des Zusagebetrages gewährt.

Anträge können Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen stellen, die spätestens 1983 fertig gestellt wurden. Die Förderung wird jedoch nur gewährt, wenn die betreffenden Baumaßnahmen von Fachunternehmen ausgeführt werden.


Reduzieren Sie Ihre Heizkosten!
vom: 03.03.2006
Nach den Preisanstiegen für Gas und Oel in der letzten Zeit sind alternative Heizsysteme immer mehr in den Vordergrund getreten.
Wärmepumpen, Biogas, Festbrennstofföfen, Pelletsheizungen, BHKWs, Solar, Oel oder Gas - Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl Ihres neuen Heizsystems.
Oder interessieren Sie sich für eine Photovoltaik-Anlage ?

Alle Infos + Fördermöglichkeiten erhalten Sie gerne auf Anfrage.


Wenn der Altbau renoviert wird
vom: 03.03.2006
Etwa neun Milliarden Euro reichte die KfW-Förderbank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für wohnungswirtschaftliche Investitionen im vergangenen Jahr aus. Weitere zwei Milliarden Euro hat sie für den gleichen Zweck an Geschäftsbanken zinsgünstig verliehen. Mit diesem Batzen soll der Kauf oder die Sanierung eines Hauses oder einer Wohnung finanziell gefördert werden. Für beide Fälle gibt es unterschiedliche KfW-Programme. Manche können in einem wie im anderen Fall eingesetzt werden.

Dies trifft auch auf das wichtigste Programm des Bundes zu, das KfW-Wohneigentumsprogramm. Es ist mit 5,6 Milliarden Euro und 100.000 bewilligten Anträgen das mit Abstand größte Programm. Das KfW-Wohneigentumsprogramm sichert einen festen Zinssatz für fünf oder zehn Jahre. Voraussetzung ist, dass ein Haus gebaut oder gekauft wird, das die Eigentümer selbst nutzen. In diesem Fall ist eine Förderung bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten, höchstens jedoch 100.000 Euro möglich.

Speziell für Gebäudesanierungen existiert das KfW-Programm „Wohnraum Modernisieren“. Wer bei der Modernisierung nicht nur auf ein schönes Bad Wert legt, sondern auch auf CO2-Einsparungen achtet, kann mit weiteren finanziellen Hilfen rechnen.

Strenge Regeln für denkmalgeschützte Häuser

Besitzer von denkmalgeschützten Häusern stehen vor besonderen Herausforderungen. Denn sie können bei Renovierungen nicht frei walten, sondern müssen die Auflagen der Denkmalschutzbehörde beachten. „Mehrkosten entstehen oft dadurch, dass bestimmte Baustoffe nicht mehr käuflich sind. Sie müssen eigens hergestellt werden, was die Kosten nach oben treibt“, sagt Claudia Gern vom gleichnamigen Architekturbüro.

„Jede Veränderung an denkmalgeschützten Gebäuden muss genehmigt werden, auch wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist“, sagt die Münchener Architektin. Dafür gibt es eventuell Zuschüsse vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege. „Wichtig ist, dass die Baumaßnahmen vor ihrer Durchführung mit dem Amt abgestimmt werden. Denn nur dann kommen Finanzierungshilfen in Frage“, sagt Sebastian Sommer, Vertreter des Generalkonservators im Landesamt für Denkmalpflege.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht. Die Entscheidung erfolge, so Sommer, nach „pflichtgemäßem Ermessen“. Die Dringlichkeit des Einzelfalls, die Finanzkraft des Eigentümers, die Zahl der Anträge sowie die bereit stehenden Haushaltsmittel würden über Art und Umfang der Förderung entscheiden.

So oder so werden nur Kosten bezuschusst, die durch denkmalpflegerische Auflagen entstehen. Derzeit seien die Chancen auf Förderung allerdings „ziemlich schlecht“. Denn nach kräftigen Etatkürzungen stünden nach 22 Millionen Euro 1990 jetzt weniger als zwei Millionen für neue Fälle zur Verfügung. Die Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude sollten auch versuchen, bei Gemeinden, Landkreisen und Bezirken Gelder für die Instandsetzung zu bekommen, rät Sommer.

Ein anderer Förderweg führt über die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. In der Bonner Einrichtung entscheidet eine wissenschaftliche Kommission über die Zuwendung. Am wichtigsten, so Stiftungsmitarbeiterin Ursula Thomas, sei die bauliche und historische Qualität der Häuser. „Nur wirklich wertvolle Gebäude haben die Chance auf eine Förderung“. Wer die Gelder haben wolle, müsse auch Pflichten eingehen, so Thomas. „Eine Teilnahme am Tag des offenen Denkmals setzen wir voraus.“

Vor der Bauphase müssen die zu leistenden Aufgaben ordentlich ausgeschrieben werden. Ob es dann wirklich zu einer Unterstützung kommt, ist fraglich, denn die private Stiftung ist in ihren Entscheidungen frei. Schaut man sich die Listen der berücksichtigten Projekte an, so fällt auf, dass darunter nur wenige Villen und Häuser sind. „Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude sind in der Regel Liebhaber. Da spielen finanzielle Erwägungen nur eine untergeordnete Rolle“, kommentiert Architektin Gern.


Der Mieter darf einmal im Monat feiern
vom: 03.03.2006
Nein! Denn es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, wie viele Partys im Jahr gefeiert werden dürfen.

Natürlich darf der Mieter Gäste einladen, aber er muss gleichzeitig auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen. Wenn es denen also zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zu laut ist, können sie gegen die Lärmbelästigung vorgehen. Der Gastgeber kann sich dann nicht herausreden, dass er schon seit langer Zeit nicht mehr gefeiert hat.

Übermäßiger Partylärm bricht Hausordnung und Mietvertrag. Der Vermieter kann den Vertrag sogar nach einer erfolglosen Abmahnung fristlos kündigen.

Feste im "üblichem Umfang" muss der Nachbar allerdings hinnehmen. Auch Anlässe wie Hochzeit, Silvester- oder Karneval dürfen den Nachbar stören.

Am Steinberg 2 ~ 95691 Hohenberg a. d. Eger ~ Tel. 0 92 33/52 56 ~ Fax 0 92 33/7 81 83 ~ E-Mail: info@maklerbuero-uebler.de

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